Feriendorf am Weinberg

Preisliste

Bungalow_2pers

Ferienhaus für 2 Personen

– 1 Schlafzimmer

Nebensaison:
€ 70,00

Hauptsaison:
€ 80,00

Bungalow am Weinberg

Ferienhaus für 4 Personen

– 2 Schlafzimmer

Nebensaison:
€ 85,00 (€ 90,00 am WE)

Hauptsaison:
€ 105,00

Ferienhaus am Weinberg

Ferienhaus de luxe 

für 4 Pers. inkl. Strom /Heizung

Nebensaison:
€ 110,00

Hauptsaison:
€ 130,00

Ferienhaus für 5 Personen

Ferienhaus für 5 Personen

– 2 Schlafzimmer mit Hochbett

Nebensaison:
€ 100,00 (€ 105,00 am WE)

Hauptsaison:
€ 115,00

Ferienhaus für 6 Personen

Ferienhaus für 6 Personen

– 2 Schlafzimmer 

Nebensaison:
€ 115,00

Hauptsaison:
€ 125,00

Feriendorf am Weinberg

Ferienhaus für 10 Personen

4 Schlafzimmer, Sauna, überdachte Terrasse

Nebensaison:
€ 260,00

Hauptsaison:
€ 260,00

Zusätzliche Leistungen:

Bungalow

Aufbettung: € 20,00
Kinder 5 – 12 Jahre: € 6,00
Kinder bis 4 Jahre: frei
Strom 0,80 €/kWh

Umbuchungskosten: € 25,00

Verpflegung

Frühstücksbuffet Erwachsen: € 10,00
Frühstücksbuffet Kinder: € 6,50
Abendessen pro Person: € 20,00
Kinder bis 14 Jahre: € 11,00

Freizeit

Bootsverleih 1 Tag: € 12,00
Bootsverleih 1/2 Tag: € 6,00
Fahrradverleih: 1 Tag: € 8,50

Bettwäsche / Handtuch

Generell sollte der Mieter Bettwäsche und Handtücher mitbringen. Wir stellen beides auch auf Anfrage zu folgenden Preisen zur Verfügung:

1x Bettwäschegarnitur: € 14,00
1 Handtuch & 1 Badetuch: € 7,00

Haustiere

Haustier (1 Tier pro Haus) mit Anmeldung: € 10,00
mind. Hundepauschale: € 25,00

Reinigung

Endreinigungsgebühr p. Bungalow: € 40,00
Endreinigung 10 Personen Haus: € 100,00

Waschmaschine pro Nutzung: € 4,50
Trockner pro Nutzung: € 4,50

Checkin & Checkout

Der Checkin ist bei uns ab 14:00 möglich. 
Checkout bitte bis 10:00 damit die Bungalows gereinigt weden können. 

Sommerferien

Der Aufenthalt in den Sommerferein muss mindestens eine Woche betragen. 

Unsere Hausordnung

Im Anhang finden Sie unsere Hausordung. Für ein gutes Miteinander bitten wir Sie, diese vorab durchzulesen. 

COVID – 19 Bestimmungen:

Folgende Maßnahmen sind erforderlich:

  1. die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Personen,
  2. die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen,
  3. das Erfassen von Personendaten aller Gäste in einem Kontaktnachweis nach § 1 Absatz 3 zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung,
  4. in gemeinschaftlich genutzten Räumen auch
    1. das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske durch alle Personen; das Personal der Einrichtung ist von der Tragepflicht befreit, wenn es keinen direkten Gästekontakt hat oder wenn die Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel durch geeignete technische Vorrichtungen mit gleicher Wirkung wie durch das Tragen einer medizinischen Maske verringert wird,
    2. einen regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft, insbesondere durch Stoßlüftung über Fenster oder durch den Betrieb raumlufttechnischer Anlagen mit hohem Außenluftanteil; bei einem aus technischen oder technologischen Gründen nicht vermeidbaren Umluftbetrieb raumlufttechnischer Anlagen sollen diese über eine geeignete Filtration zur Abscheidung luftgetragener Viren verfügen, 
  1. nur Gäste beherbergt, die asymptomatisch im Sinne von § 2 Nummer 1 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind und
  2. vor Beginn der Beherbergung negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sind und einen auf sie ausgestellten Testnachweis nach § 2 Nummer 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vorlegen; dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.

 

Sicherzustellen ist darüber hinaus, dass in der jeweiligen Unterkunft nur Angehörige aus höchstens zwei Haushalten gemeinsam beherbergt werden; Personen nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 und 2 EindV bleiben bei der Berechnung der Anzahl der Haushalte unberücksichtigt. Die jeweiligen Unterkünfte müssen über eine eigene Sanitärausstattung verfügen und gemeinschaftliche Sanitäranlagen haben geschlossen zu bleiben.

 

Miet- und Zahlungsbedingungen

des Feriendorfs Am Weinberg, (nachfolgend „Vermieter oder Ferienanlage“ genannt)

1. Abschluss des Mietvertrages
Sie können nur schriftlich die Buchung vornehmen.
Diese stellt das Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar. Mit der Annahme der Buchung durch Übersendung der Buchungsbestätigung/ Rechnung durch den Vermieter kommt der Mietvertrag zustande. Weicht der Inhalt  der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so gilt diese Abweichung als genehmigt, wenn ihr nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung / Rechnung widersprochen wird. Der Vermieter behält sich die Korrektur von Irrtümern und Rechenfehlern vor, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar, insbesondere der Irrtum oder Fehler offensichtlich ist.

2. Zahlungen
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/ Rechnung ist eine sofortige Anzahlung von 25 % des Preises, mindestens € 50,- zu leisten. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 28.Tag vor Anreise) ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

Nach Anreise und vor Bezug des Bungalows ist beim Vermieter eine Kaution zu hinterlegen:
pro Bungalow in Höhe von € 50,-
für das Ferienhaus Am Vordersee in Höhe von € 250,-.
Die Kaution wird in voller Höhe bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts zurückgezahlt.

3. Nutzung des Mietobjektes
Während des Aufenthaltes sind Sie für das Inventar verantwortlich. Es obliegt dem Mieter selbst, die Leitung der Ferienanlage auf Mängel und Defekte des Inventars beim Bezug des Objektes aufmerksam zu machen. Vor der Abreise müssen eventuelle Beschädigungen direkt dem Vermieter mitgeteilt und ggf. abgerechnet werden. Die Wohneinheit darf ohne Absprache von einer größeren Anzahl Personen als der bei der Buchung angegeben nicht bewohnt werden. Haustiere müssen vor Anreise angemeldet und durch den Vermieter bestätigt werden. Mitgebrachte Haustiere dürfen nicht auf den Sofas und in den Betten der Mietobjekte schlafen oder dort platziert werden. Werden bei der Reinigung Tierhaare in den Betten und den Sofas gefunden, wird der Mieter für die Reinigung und Desinfektion durch den Vermieter in Anspruch genommen.

Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.  Mündliche Nebenabreden gelten als nicht vereinbart.

4. Ankunft und Abreise
Die Anreise bzw. der Bezug des Ferienbungalows ist am Anreisetag ab 16:00 Uhr möglich. Die Anreise sollte bis 19:00 Uhr erfolgen. Falls die Anreise zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden muss, müssen Sie dies mit dem Vermieter vorher abgestimmt haben. Sollten Sie in dem angegebenen Zeitraum ohne vorherige vollständige Zahlung nicht angereist sein, hat der Vermieter das Recht zur Weitervermietung.

Die Ferienbungalows sind bis 10.00 Uhr besenrein an uns zurückzugeben. Die Berechnung der Kosten erfolgt hierfür gesondert.

In der Nebensaison sind kurzzeitige Überschreitungen der Abreisezeiten  mit dem Vermieter vorher abzustimmen.

Die Rückgabe des Schlüssels sowie die Endabrechnung der Miete und Nebenkosten berühren nicht eventuelle Schadenersatzansprüche. Schlüsselverlust stellt der Vermieter mit einer Pauschale von 20 € in Rechnung.

5. Rücktritt durch den Mieter, Umbuchung, Ersatzperson
Sie können jederzeit vor Beginn des mit Ihnen vereinbarten Aufenthaltes vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

Der Vermieter hat im Falle Ihres Rücktrittes bzw. des Nichterscheinens bis zum Beginn des vereinbarten Aufenthaltes Anspruch auf eine angemessene  Entschädigung. Unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Vermietung gewöhnlich möglichen Erwerbs werden folgende Prozentsätze des Mietpreises als Entschädigung vereinbart:

Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass  im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt des Ferienhausaufenthaltes  kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Die pauschalierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen in der Regel bei Rücktritt des Kunden:

– bis zum 60. Tag vor der Anreise 25 % des Preises, mindestens jedoch € 50,00,

– ab dem 59. bis 32. Tag vor der Anreise 50 % des Preises, mindestens jedoch € 50,00,

– ab dem 31. Tag bis zum 3. Tag vor der Anreise 80 % des Preises,

– am Anreisetag oder bei Nichterscheinen 100 % des Preises.

Der Vermieter übernimmt ausdrücklich keine Gewähr für im Vertragszeitraum auftretende Gefahren aus höherer Gewalt wie Überschwemmungen, Vulkanausbrüche oder erforderliche Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz.

Der Vermieter weist den Mieter ausdrücklich auf die Zweckmäßigkeit hin,  eine Reiserücktrittsversicherung hinsichtlich aller Risiken auf eigene Kosten  gesondert abzuschließen. Der Mieter hat das Recht, einen anderen geeigneten Mieter dem Vermieter gegenüber zu benennen, der an seiner Stelle in den Mietvertrag eintritt. Voraussetzung ist, dass der Mieter dieses Recht rechtzeitig durch schriftliche  Mitteilung ausübt, der Vermieter den neuen Mieter akzeptiert und der neue Mieter voll die Rechte und Pflichten des ursprünglichen Mieters erklärt und ausübt.

Der Vermieter kann den Eintritt des Mieters in die Rechte und Pflichten des Mietvertrages ablehnen, wenn dies unter Berücksichtigung der Person des Mieters für gerechtfertigt hält oder wenn dem Eintritt des Mieters in den Vertrag gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Eintritt des Mieters in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages erfolgt mit der Bestätigung der Namensänderung durch den Vermieter. Diese Bestätigung erfolgt erst, wenn 25,00 € als Pauschalgebühr für die durch die Umbuchung entstehenden Kosten bezahlt worden sind.

6. Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter kann vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten oder nach Mietbeginn den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn

a) der Mieter durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält, dies betrifft auch nächtliche Ruhestörungen oder das Nächtigenlassen von unangemeldeten Gästen und Tieren auf Sofas und Betten der Mietobjekte;

b) das gemietete Objekt infolge von höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann.

Kündigt der Vermieter den Mietvertrag nach a), dann verfällt der Mietpreis.
Tritt der Vermieter gemäß b) vom Vertrag zurück, so werden dem Mieter alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Kündigt der Vermieter den Vertrag gemäß b) nach Mietbeginn, so erhält der Mieter vom Mietpreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen entspricht. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise aus wichtigen unvorhersehbaren Gründen zu ändern, sofern zwischen Mietbeginn und Vertragsabschluss (Datum der Bestätigung durch den Vermieter) mehr als 4 Monate liegen. Beträgt die Preisänderung mehr als 10 %, so ist der Mieter zur unverzüglichen kostenlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

7. Haftung
Bei Ausfällen bzw. Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung erfolgt keine Haftung, sofern nicht der Vermieter oder seine Erfüllungsgehilfen für diesen Ausfall verantwortlich sind. Dies gilt auch für die ständige
Betriebsbereitschaft von Einrichtungen. Die Haftung des Vermieters ist der Höhe nach auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Vermieter für einen dem Mieter entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung des Vermieters ist beschränkt, soweit gesetzliche Haftungsbeschränkungen oder ausländische gesetzliche Vorschriften anzuwenden sind. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden können, so kann sich der Vermieter gegenüber dem Mieter hierauf berufen. Alle Angaben, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen, werden ebenfalls sorgfältig recherchiert, sie erfolgen gleichwohl ohne Gewähr, da sie oft auf Angabe von Drittpersonen und Organisationen beruhen.

8. Reklamationen und Verjährung
Eventuelle Beanstandungen am Mietobjekt sind unmittelbar dem Vermieter zu melden, und es ist hier eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen. Reklamationen können nur bearbeitet werden, wenn sie spätestens einen Monat nach vereinbartem Ende der Mietzeit beim Feriendorf Am Weinberg, Weinbergstr. 32 – 34, 14947 Nuthe-Urstromtal, eingegangen sind. Die Anerkennung von Ansprüchen aus Reklamationen ist ausgeschlossen, wenn die Mängel nicht während des Aufenthaltes dem Vermieter angezeigt worden sind. Ansprüche aus Reklamationen verjähren nach sechs Monaten nach dem vereinbarten Ende der Mietzeit. Im Übrigen wird § 651g BGB (Erhebliche Vertragsänderungen) vereinbart.

9. Schlussbestimmungen; Gerichtsstand
Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für Klagen gegen den Vermieter ist Luckenwalde. Sofern eine Bestimmung unwirksam sein sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.